Prognose & Ausblick

Pflegebedarf steigt und wird gesellschaftlich weiter an Relevanz gewinnen

Trotz der aktuell schwierigen Marktlage, die besonders die Betreiberseite vielfach in die Bredouille bringt, stehen die Zeichen in Bezug auf den zukünftigen Bedarf an professionellen pflegerischen Angeboten weiterhin auf einem deutlichen Anstieg: Grundlage aller Prognosen zum Thema Pflegebedürftigkeit und Bedarf ist die Bevölkerungsentwicklung Deutschlands. Laut der in diesem Jahr veröffentlichten 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes soll die Altersgruppe der 65-Jährigen und Älteren bis 2070 auf 23,06 Millionen Menschen steigen (unter Annahme der Variante-02: Geburten, Lebenserwartung und Wanderungssaldo moderat). Gegenüber der fortgeschriebenen Bevölkerungszahl für das Jahr 2021 bedeutet dies einen Zuwachs bei den 65-Jährigen und Älteren von 25,1 Prozent. Bei einer gleichbleibenden Pflegequote der 65-Jährigen und Älteren (2021: 3,98 Prozent) würde die Nachfrage nach vollstationärer Pflege in gleichem Maße steigen und im Jahr 2030 wären somit allein rund 890.000 vollstationäre Pflegeplätze notwendig. Im Jahr 2070 wären es sogar rund 966.000 vollstationäre Pflegeplätze.

Das RWI (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung) geht beim Basisszenario mit konstanter Pflegequote davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 auf rund 4,9 Millionen und bis 2040 sogar auf rund 5,6 Millionen Menschen steigt. Für die stationäre Pflege wird beim Basisszenario ein Anstieg auf ca. 1,2 Millionen Pflegebedürftige prognostiziert (vgl. Abbildung Folgeseite). Die Daten der Pflegestatistik 2021 zeigen, dass die heutigen Werte bereits die Prognosezahlen für das Jahr 2030 übersteigen und damit der Trend zu einer steigenden Nachfrage nach weiteren Pflegeplätzen bestätigt und heute sogar schon übertroffen wird.

Der Barmer Pflegereport 2021 prognostiziert für das Jahr 2030 insgesamt 5,85 Millionen Pflegebedürftige, was rund eine Million Pflegebedürftige mehr als bei konventionellen Vorausberechnungen bedeuten würde.

Pflegebedürftige 2001 bis 2040

Ausblick

Insgesamt können wir festhalten, dass die Zahl der Pflegebedürftigen und somit auch der Bedarf bzw. die Nachfrage nach professionellen pflegerischen Versorgungsangeboten künftig deutlich steigen wird. Dies zeigt sich bei Betrachtung der Altersstruktur in Deutschland: Im Jahr 1950 war nur jeder hundertste Einwohner 80 Jahre oder älter. Im Jahr 2021 waren bereits 7,3 Prozent der Gesamtbevölkerung hochaltrig – also über 80 Jahre alt. Laut aktueller Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird sich dieser Anteil künftig weiter erhöhen. Besonders im Zuge des Eintretens der Babyboomer-Generation in das Rentenalter steuert aktuell eine große Bevölkerungsgruppe auf die Hochaltrigkeit zu. Da mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig und auf vollstationäre Pflege angewiesen zu sein, steigt, wird dies aller Voraussicht nach zukünftig auch die Hauptnachfragegruppe nach vollstationärer Pflege sein – und im Vergleich zu heute einen deutlich höheren Bedarf aufweisen.

 

Was benötigt es zur Schaffung eines notwendigen Investitionsvolumens in der stationären Pflege?

Ausgehend von einer steigenden Zahl der stationären Pflegefälle prognostiziert das RWI bis 2040 ein notwendiges Investitionsvolumen für Neubauten und Bestandserneuerungen – je nach Szenario – von zwischen 81 und 125 Milliarden Euro. Die Branchendienstleister CBRE und immoTISS care benennen bis 2030 einen Investitionsaufwand von 55 Milliarden Euro, um das marktkonforme Angebot an Pflegeplätzen der zukünftigen Nachfrage entsprechend bereitzustellen. Neben einer veralteten Baustruktur machen jedoch insbesondere landesspezifische Regelungen Bestandsanpassungen mit entsprechendem Investitionsaufwand notwendig. Mittlerweile verfügen 15 der 16 Bundesländer über Verordnungen zu den baulichen Anforderungen an vollstationäre Pflegeheime.

Die Durch- bzw. Ausführungsverordnungen sehen teilweise nur einen vorübergehenden oder beispielsweise eingeschränkten Bestandsschutz vor, wodurch teilweise erhebliche Investitionen in Bestandseinrichtungen notwendig sind. Lediglich das Bundesland Thüringen hat noch keine eigene Durchführungsverordnung erlassen, weshalb dort weiterhin die HeimMindBauVO (Heimmindestbauverordnung) gilt. Daher fordert der ZIA (Zentrale Immobilienausschuss e.V.) unter anderem für regulatorisch geforderte Umbauten von bestehenden Pflegeheimen eine Sicherstellung der Refinanzierungsmöglichkeiten durch eine Umlagemöglichkeit auf den Investitionskostensatz auszuweisen. Wesentlich ist auch die zügige Umsetzung einer einheitlichen Mindestbauverordnung anstatt mit von Bundesland zu Bundesland anzupassenden baulichen Anforderungen an den Bau neuer Pflegeheime.

Um den Bestand bestehender Heime zu erhalten, diese qualitativ auszubauen und neue Pflegeplätze zu schaffen, fordert der Bundesverband sozialer Dienste e. V. (bpa) vor allem:

 

  1. Realistische Auslastungsquoten: Die tatsächliche Auslastung der Pflegeeinrichtungen liegt oft deutlich unter den kalkulierten Quoten. Die Auslastungsrisiken sollten bei den Pflegesatzkalkulationen berücksichtigt werden, um realistischere Finanzierungsgrundlagen zu schaffen.
  2. Anerkennung der Investitionskosten: Die Kosten für Infrastrukturinvestitionen müssen in voller Höhe anerkannt werden, um die Modernisierung und Anpassung der Einrichtungen zu ermöglichen.
  3. Berücksichtigung betrieblicher Risiken: Die wirtschaftlichen Risiken und Wagnisse, mit denen Pflegeeinrichtungen konfrontiert sind, sollten angemessen berücksichtigt werden, um ihnen eine verlässliche wirtschaftliche Perspektive zu bieten.
  4. Flexiblere Verhandlungen: Die Pflegesatzverhandlungen sollten schneller, unbürokratischer und flexibler gestaltet werden. Kostensteigerungen müssen vollständig refinanziert werden und der administrative Aufwand für die Einrichtungen sollte reduziert werden.
  5. Kostenverteilung anpassen: Die Eigenanteile für Pflegeheimbewohner und die Kosten für ambulante Leistungen sind stark gestiegen. Die Sachleistungsbeträge müssen angemessen erhöht und dynamisiert werden, um die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige zu reduzieren.

 

Die Nachfrage nach Pflegeplätzen ist insgesamt, unabhängig von aktuellen Entwicklungen, wie bspw. die gerade stattfindende zeitliche Verzögerung bei der Refinanzierung von Kosten, ungebrochen. Die Sicherung des Pflegeangebotes durch professionell aufgestellte Betreiber ist dabei unerlässlich. Bei der Pflege handelt es sich darüber hinaus um ein Segment, welches heute, wie auch künftig, auf systemrelevante Infrastruktur angewiesen ist.

Daher wird die Assetklasse der Sozial- und Gesundheitsimmobilien für Spezialisten mit einem langfristigen Anlagehorizont einen akzeptablen Umgang bezüglich der Rendite-/Risikoprofile finden. Mit eintretender Normalisierung der Marktlage, werden vor allem langfristig orientierte Anleger die Vorteile dieses Spezialsegments als festen Bestandteil in ihrem Anlageportfolio zu schätzen wissen.

Pflege als kritische und soziale Infrastruktur in unserer Gesellschaft

Insgesamt geben uns die Daten zur Demografie auf der einen Seite eindeutig Hinweise darauf, dass der Bedarf und die damit einhergehende Nachfrage nach professionellen pflegerischen Angeboten künftig deutlich steigen werden. Die Zahlen der heutigen Versorgungssituation und des Angebots auf der anderen Seite verdeutlichen, dass dieser Bedarf bei Weitem nicht gedeckt werden kann, wenn das Angebot nicht massiv ausgebaut wird.

Diese Lücke zeigt, dass die Pflege systemrelevant bleibt und gesellschaftlich sowie politisch immer weiter in den Fokus rücken muss und dies auch unumgänglich tun wird. Pflege ist als kritische Infrastruktur im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zu behandeln.

Dies bedeutet, dass allen Menschen, die auf professionelle Pflege angewiesen sind, diese auch ausreichend und bezahlbar zur Verfügung gestellt werden muss. Um dies zu erreichen, braucht es einen massiven Ausbau dieser kritischen Infrastruktur Pflege und das unter nachhaltigen Gesichtspunkten.

Artikel vom August 2023

 

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